Musterlösungen und Qualitätsstandards
Mit den Qualitätsstandards und Musterlösungen werden Planerinnen und Planer dabei unterstützt, eine attraktive Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr in Hessen zu schaffen. Sie beschreiben die Einsatzbedingungen und Qualitätsanforderungen unterschiedlicher Elemente in Radschnellverbindungen, Raddirektverbindungen und Radverbindungen sowie die barrierefreie Gestaltung von Fußwegen.
Alle Informationen zur neuen Anlage zur Barrierefreiheit und das Korrekturblatt Februar-24 finden Sie weiter unten unter der Überschrift „Weiterentwicklung und aktuelle Ergänzungen“.
Die drei Ausbaustufen im Radverkehrsnetz
Im hessischen Radnetz sind folgende Ausbaustufen definiert:
- Radschnellverbindungen
- Raddirektverbindungen
- Radverbindungen einschließlich der Hessischen Radfernwege
Die Vorgaben aus den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (FGSV, ERA, 2010) bilden die Ausgangsbasis, die jede Radverkehrsanlage im landesweiten Radnetz mindestens erfüllen sollte. Das landesweite Radnetz soll mit Radschnellverbindungen und Raddirektverbindungen dort ausgebaut werden, wo mit einem entsprechend hohen Radverkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Der Einsatz der jeweiligen Qualitätsstandards richtet sich nach der zu erwartenden Radverkehrsbelastung und der Bedeutung für den Alltagsradverkehr: Übersteigt die prognostizierte Zahl der Nutzenden den Wert von 2.000 Radfahrenden an einem Werktag auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke, so soll die Verbindung als Radschnellverbindung ausgebaut werden. Bei einem Nutzerpotential von 1.500 – 2.000 Radfahrenden pro Werktag wird der Ausbau nach den Qualitätsstandards für Raddirektverbindungen empfohlen.
Eine Erläuterung der Herangehensweise in Hessen finden Sie hier.
Die drei Ausbaustufen im Radverkehrsnetz im Überblick © HMWVW
Kriterien für Schnellverbindungen
Um eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h zu erreichen, sollen solche Verbindungen direkt und steigungsarm geführt werden. Zahl und Dauer von Halten soll so gering wie möglich gehalten werden. Darüber hinaus sollen sie eine hohe Oberflächenqualität aufweisen. Die Breiten sollen das Nebeneinanderfahren und Überholen sowie das störungsfreie Begegnen ermöglichen. Dies bedeutet unter anderem, dass Radschnellverbindungen im Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 4 m und im Einrichtungsverkehr mit einer Breite von 3 m ausgeführt werden. Auf Raddirektverbindungen werden 3 m im Zweirichtungsverkehr und 2 m im Einrichtungsverkehr angewendet.
Radschnell- und Raddirektverbindungen können ebenso wie die übrigen Radverbindungen selbstständig, straßenbegleitend oder auf Nebenstraßen geführt werden. Für zu Fuß Gehende wird in der Regel ein eigener Gehweg vorgesehen.
Musterlösungen
Mit den Musterlösungen führt das Land Hessen standardisierte Lösungen für typische Knotenpunktformen im Zuge von Radschnell-, Raddirekt- und Radverbindungen ein. Die Empfehlungen unterstützen Planerinnen und Planer sowie die Straßenverkehrsbehörden vor Ort und sollen im Sinne einer einfachen Verständlichkeit und Akzeptanz durch alle Verkehrsteilnehmenden in Hessen einheitlich angewendet werden.
Jede Musterlösung enthält eine Prinzipskizze sowie Hinweise zu Einsatz und zu weiterführenden Regelwerken. Die Musterlösungen für Radschnellverbindung oder Raddirektverbindung orientieren sich daran, eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h zu ermöglichen und die Halte durch Bevorrechtigung oder bauliche Trennung so gering und kurz wie möglich zu halten.
Änderungen und Neuigkeiten der zweiten Auflage (Stand November 2020 – gültig ab 5. Januar 2021)
Die zentrale Ergänzung der zweiten Auflage ist die Definition von Einsatzbereichen für die unterschiedlichen Führungsformen in Abhängigkeit der drei Netzkategorien (Kapitel 4):
- „Schulnetz“, bei dem wenig verkehrsgeübte Schülerinnen und Schüler die relevante Nutzergruppe sind,
- „Radnetz“, auf dem der weniger verkehrsgeübte Alltagsradverkehr die relevante Nutzergruppe ist und
- „Radzusatznetz“, das als Zusatz für den verkehrsgeübten, zielorientierten Alltagsradverkehr ausgerichtet ist.
Darüber hinaus wird die Anwendung der Ausbaustufen Radschnellverbindung und Raddirektverbindung in der zweiten Auflage insbesondere auf die zu erwartende Radverkehrsbelastung bezogen (Kapitel 2). Die in der ersten Auflage zusätzlich dargestellte Verbindungsfunktion im Sinne Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN, 2008) zur funktionalen Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung der Raumordnung und Landesplanung entfällt, da diese für die Ausbaustufe im Radverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Die Musterlösungen wurden insbesondere um folgende die Anlagen ergänzt:
- Anlage 4: Wechsel von Führungsformen
- Anlage 5: Platzierung von Verkehrseinrichtungen auf der Straße
- Anlage 8.2 – Einbahnstraßen und
- Anlage 8.3 – Querungen
Weiterentwicklung und aktuelle Ergänzungen
Korrekturblatt Februar-24
Die 2020 veröffentlichte und aktuell geltende 2. Auflage der Qualitätsstandards und Musterlösungen wird stetig weiterentwickelt. Die wichtigsten Anpassungen sind im „Korrekturblatt Februar-24“ zusammengefasst.
Folgende Änderungen sind festgeschrieben:
- Allgemeine Hinweise zu den Musterlösungen: Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Kfz sollten eine Regelbreite von ≥ 0,75 m haben.
- RV -2 und RDV – 1 bis 3: Anpassung der Kfz-Verkehrsstärke „≤ 3.000 Kfz/ 24h“. Änderung zu „Kfz-Verkehrsstärke ≤ 1.500 Kfz/ 24h“.
- Allgemeiner Hinweis zu Radverkehrsführungen in Einbahnstraßen: in der 2. Druckauflage fehlt ein Teil der Hinweise zur Anwendung der Musterlösungen für Radverkehrsführungen in Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung. Bitte beachten Sie dazu die Seiten 173 ff. der Webversion.
Auch bei der Anlage 10 Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum – Musterzeichnungen für Überquerungsstellen, die parallel zu den Qualitätsstandards und Musterlösungen anzuwenden ist, gibt es Änderungen:
- 3.1 Maße: Anpassung von 10 mm auf 1 mm. (Korrektur der Zeichnung).
- 3.3. Visuelle und taktile Kontraste: Ergänzung des Satzes „Bei Sperrfeldern kann auf einen visuellen Kontrast verzichtet werden, wenn die Grenze zwischen Gehweg und Fahrbahn visuell deutlich zu erkennen ist.“
Durch die Anpassungen und Korrekturen werden wichtige Änderungen vorgenommen, die Sie dabei unterstützen, eine attraktive Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in Hessen für alle Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen.
Anlage 10 – Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr
Die neue Anlage unterstützt Ihre Kommune dabei, eine barrierefreie und wiedererkennbare Infrastruktur für den Fußverkehr vor Ort zu schaffen und dabei alle Nutzergruppen mitzudenken. Sie ergänzen die Musterlösungen um den Aspekt der Barrierefreiheit und sind parallel anzuwenden.
Im Textteil der neuen Anlage werden die Grundprinzipien der Gestaltung des öffentlichen Raums ausgehend von den verschiedenen Nutzergruppen, die unterschiedlichen Anforderungen des Fußverkehrs an den Verkehrsraum, die Gestaltungselemente der Bodenindikatoren und die beispielhafte Ausführung von Querungsstellen anschaulich erläutert.
Dazu gibt es 16 Musterzeichungen zum Einsatz von taktilen Elementen für ungesicherte und gesicherte Querungsstellen, wie zum Beispiel die Querungsstelle an vorgezogenem Seitenraum oder die Querungsstelle am Kreisverkehr.
Die Musterzeichnungen sind gemeinsam mit der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen und dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen erarbeitet worden.
Die Anlage 10 – Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr ist als barrierefreie „Schwellkopie“ erhältlich. Diese Schwellkopie – auch Schwellpapier oder Quellpapier – bezeichnet ein Spezialpapier zur einfachen und preiswerten Erzeugung/ Herstellung taktiler Graphiken. Damit lassen sich Grafiken, Skizzen, Diagramme und Karten auch für blinde Menschen zugänglich machen. Somit werden sehbehinderte Menschen durch die Schwellkopien bei der Planung barrierefreier und wiedererkennnbarer Infrastruktur unterstützt. Wenn Sie eine „Schwellkopie“ der Anlage 10 bestellen möchten schreiben Sie eine E-Mail an Nahmobilitaet@lea-hessen.de.
Anlage 9 – Musterlösungen für die Radverkehrsführung an Bushaltestellen sind da!
Die Anlage 9 – Musterlösungen für Radverkehrsführungen an Bushaltestellen haben wir nach Rückmeldungen zu der barrierefreien Gestaltung der Musterlösungen überarbeitet.
Konkret wurden folgende Aspekte aktualisiert:
- in allen Lösungen (mit Ausnahme Bus-4 C) wurde das Einstiegsfeld durch einen breiten Auffindestreifen ersetzt,
- in allen Lösungen wurde die Verlegerichtung des Rippenprofils beim Auffindestreifen in parallel zum Bord korrigiert
- und in den Lösungen Bus-3 A und B wurde eine zweite Querungsmöglichkeit über den Radweg auf Höhe der Haltestelle eingefügt, um eine deutliche Signalisierung für blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten.
Damit stehen Ihnen für die Radverkehrsführung an Bushaltestellen nun wieder acht Musterlösungen zur Verfügung. Davon stellen zwei Musterlösungen die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn und sechs die Führung im Seitenraum dar. Die Anlage beinhaltet sowohl Lösungen für Kap-Bushaltestellen als auch für Fahrbahnrandhaltestellen. Zudem enthält die Einleitung neben konkreten Hinweisen zur Umsetzung der Radverkehrsführung hinsichtlich der Barrierefreiheit ein Einsatzdiagramm, mit dem die Auswahl der geeigneten Musterlösung vereinfacht wird.
Die Qualitätsstandards und Musterlösungen werden laufend weiterentwickelt. Aktuelle Ergänzungen werden auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt (siehe unten – Downloads).
Alle Downloads auf einen Blick
Korrekturblatt Februar-24
Qualitätsstandards und Musterlösungen (2. überarbeitete Auflage – Stand November 2020, gültig ab 5. Januar 2021, inkl. Ergänzungen aus Mai 2021)
Flyer Qualitätsstandards und Musterlösungen
Ergänzung der 2. Auflage der Qualitätsstandards und Musterlösungen – In der Druckauflage 2021 fehlt der Hinweistext für die Radverkehrsführung in Einbahnstraßen
Radverkehrsführung an Bushaltestellen -Anlage 9 (Korrigierte Endfassung Februar 2022)
Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr – Anlage 10 (barrierefreies PDF)
Archiv vorhergehender Versionen:
Bis zum 5. Januar 2021 gültige Version
1. Auflage Qualitätsstandards und Musterlösungen