Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.nahmobil-hessen.de veröffentlichte Website der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.09.2023 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.nahmobil-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Überschriften wurde teilweise nicht korrekt verwendet.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Alternative Ansicht über Schaltfläche „Kontrast“.
Barriere 3:
- Grafiken und Bedienelemente verfügen in Einzelfällen über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 5:
- Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 6:
- Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 7:
- Links im Fließtext sind größtenteils nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Alternative Ansicht über Schaltfläche „Kontrast“.
Barriere 8:
- Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 9:
- Bei Vergrößerung der Website auf 200 % ist das Suchfeld nicht mehr sichtbar und das Hauptmenü für Tastaturbenutzer nicht anwählbar.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Downloads. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
- Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.12.2024.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson:
Pressestelle M2
Online-Redaktion
Telefon: +49 (0)611 815-2804
E-Mail: onlineredaktion(at)wirtschaft.hessen.de
Zum Formular „Barriere melden“
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de