Nahmobilitätsgesetz
Hessisches Nahmobilitätsgesetz
Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität ist in § 4 Abs. 2 des Hessischen Nahmobilitätsgesetzes geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen Landkreise und Gemeinden sowie Kommunalverbände durch den Austausch von Erfahrungen und die Vermittlung von fachlichen Informationen sowie Kommunikationsmöglichkeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für den Fuß- und Radverkehr unterstützt. Sie ist bei dem für Verkehr zuständigem Ministerium angesiedelt und wird durch dieses finanziell ausgestattet.
Darüber hinaus definiert das Nahmobilitätsgesetz die Grundlagen der Nahmobilität in Hessen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.nahmobil-hessen.de/aktuelles/2023/06/27/hessen-erhaelt-erstes-nahmobilitaetsgesetz/ und https://www.nahmobil-hessen.de/aktuelles/2023/02/10/staerkung-der-nahmobilitaet-gesetzlich-verankern/.
Als Online-Version finden Sie den Gesetzestext unter https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NahMobGHErahmen. Die Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Hessen ist unter http://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2023/00021.pdf online abrufbar.
Der Gesetzentwurf mit der Begründung, in der die Hintergründe des Gesetzestextes erläutert werden, finden Sie weiterhin unter https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/3/10513.pdf.