Kontrast

Fördermittel der EU

Die Europäische Union unterstützt die Finanzierung Ihrer Nahmobilitäts-Projekte. Dies waren die wichtigsten Fördermöglichkeiten in der Periode 2014-2020. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 werden die Fördermöglichkeiten aktuell erarbeitet.

ELER: EPLR

Was wird gefördert?

Die Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) speisen auf Landesebene den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) in Hessen. Der EPLR fördert unter anderem Projekte, die die Lebensqualität in den Kommunen steigern, touristische Infrastrukturen und Marketingstrategien weiterentwickeln, regionale Kooperationen stärken und zur Dorferneuerung beitragen. Zu wie viel Prozent sich die EU an der Finanzierung beteiligt ist von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich, überwiegend steuert sie die Hälfte, in Einzelfällen bis zu 80 % der öffentlichen Fördermittel bei.

Wer ist förderberechtigt?

Abhängig vom Fördertatbestand können folgende Projektträger förderberechtigt sein:

  • Öffentliche kommunale Träger,
  • Öffentliche nicht-kommunale Träger,
  • Private Träger,
  • Öffentliche nicht-kommunale und private Träger von Projekten der Daseinsvorsorge.

Fördervolumen:

Für den gesamten Förderzeitraum von 2014-2020 stehen dem Land Hessen insgesamt rund 319 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung (Mittel des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie Landesmittel) und den Top-ups (zusätzliche Landesmittel) stehen in Hessen insgesamt etwa 702 Mio. Euro für die Förderung einer integrierten Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:

IWB-EFRE-Programm-Hessen

Was wird gefördert?

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung fördert in Hessen u. a. Projekte, die auf eine nachhaltige Stadtentwicklung abzielen, wie Mobilitäts-, Energie- und Klimaschutzkonzepte.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind je nach Fördermaßnahme unter anderem:

  • Private Unternehmen 
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • universitäre und außeruniversitäre öffentliche Forschungseinrichtungen

Zu beachten ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel bis zum 31. Dezember 2023 eingesetzt werden können.

Fördervolumen:

bis 2020 rund 240 Mio. Euro für Hessen

Weitere Informationen unter: