Straßen neu entdecken
Straßen neu entdecken – durch eine temporäre Aufwertung der Straße und der Neuverteilung von Straßenräumen durch Sitzmöbel und Begrünung wird dies in Ihrer Kommune möglich.
Alle Informationen auf einen Blick
Probieren und testen Sie, wie Sitzmöglichkeiten, Begrünung und weitere Elemente die Aufenthaltsqualität vor Ort steigern und entdecken Sie Straßen in Ihrer Kommune neu.
Bilder aus hessischen Kommunen
Für das Projekt „Straßen neu entdecken“ stellt das Land Hessen und die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen hessischen Kommunen 14 Stadtmöbel und Elemente gratis und leihweise zur Verfügung. Mit den Stadtmöbeln können die Kommunen eine Straße oder Ort für vier oder acht Monate testweise umgestalten.
Impressionen aus Immenhausen
Zum Abspielen der Kurzvideos drücken Sie bitte auf den Play-Button.
Was beinhaltet das Projekt „Straßen neu entdecken“:
- Bereitstellung von jeweils einem Set mit insgesamt 14 Stadtmöbeln und Elementen. Für die Kommune fällt keine Gebühr an.
- Die Reparatur oder den Austausch von defekten Stadtmöbeln übernimmt der Dienstleister. Für die Kommune fällt keine Gebühr an.
- Die An- und Ablieferung übernimmt der Dienstleister. Für die Kommune fällt keine Gebühr an.
- Die Dauer der Ausleihe beträgt in der Regel vier oder acht Monate.
- Eine Servicestelle als Ansprechpartner, der die Kommune bei der Auswahl des richtigen Standortes unterstützt.
- Bereitstellung einer Mietvereinbarung.
- Bereitstellung eines Leitfadens zur Umsetzung.
- Es können weitere Angebot der AGNH zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit genutzt und mit der Aktion kombiniert werden.
Einzelne Stadtmöbel und Elemente
Katalog
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Stadtmöbeln und Elementen.
Was müssen Kommunen für das Projekt leisten:
- Die Kommunen entscheiden im Rahmen der Projektziele (Neuverteilung von Straßenräumen, Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr, Steigerung der Aufenthaltsqualität) und der rechtlichen Rahmenbedingungen eigenständig über Ort und Art des Aufbaus. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Umsetzung.
- Es können nur Orte und Straßen in der eigenen Baulast ausgewählt werden. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Umsetzung.
- Sie kümmern sich um die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit vor und während der Aktion bei Ihnen vor Ort. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Umsetzung.
- Die Verkehrssicherungspflicht während der Nutzungsphase obliegt der Kommune bzw. dem Straßenbaulastträger.
- Sie kümmern sich um ggf. notwendige Genehmigungen (bspw. als Verkehrsversuch oder als Sondernutzung). Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Umsetzung.
- Sie unterschreiben eine Leihvereinbarung.
- Sie koordinieren die Abstimmung verwaltungsintern und stimmen die Umsetzung mit allen notwendigen Partnern vor Ort und innerhalb der Verwaltung ab. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Umsetzung.
- Sie stimmen das konkreten An- und Ablieferungsdatum und den Ort mit der Servicestelle ab.
- Sie kümmern sich verpflichtend um die Begrünung und Bewässerung der Pflanzenelemente.
- Sie kümmern sich während des Projektes bei Bedarf um die grundlegende Reinigung der Stadtmöbel.
- Sie benennen eine Ansprechperson für das Projekt für die Servicestelle und das Hessische Verkehrsministerium.
Eine erfolgreiche Durchführung hängt wesentlich von dem Engagement, dem Einsatz und auch der Kreativität der Kommune ab. Im Rahmen des Projektes erhalten Sie Unterstützung durch die AGNH und die Servicestelle, für das Projekt vor Ort und die erfolgreiche Umsetzung ist die Kommune verantwortlich.
Die Bewerbungen für 2024 sind geschlossen.
Für Fragen zum Projekt bspw. Bewerbung, Ablauf, Organisation, Umfang oder den Stadtmöbeln steht Ihnen die Servicestelle des Projektes per Mail unter stadtmoebel@nahmobil-hessen.de sowie telefonisch unter 0621-37031865 zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die laufend aktualisierten „Häufig gestellten Fragen“ am Ende dieser Seite.
Hier finden Sie zur Unterstützung Planungshilfen als AutoCAD Datei zum herunterladen.
Wie geht es weiter nach Ihrer Bewerbung?
- Sie bewerben sich per Online-Formular.
- Beachten Sie den Leitfaden zur Umsetzung und beginnen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen des Projektes.
- Nach einer ersten Prüfung durch die Servicestelle erhalten Sie eine Rückmeldung zur Verfügbarkeit. Die Servicestelle sendet Ihnen bei einer positiven Rückmeldung einen Leihvertrag zu. Sobald dieser der Servicestelle und dem Hessischen Verkehrsministerium unterzeichnet vorliegt, ist die Ausleihe verbindlich und das Projekt startet.
Leitfaden zur Umsetzung von Straßen neu entdecken
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ’s):
FAQ/Hilfe
Was umfasst das Angebot der temporären Möblierung? |
Ein Katalog bietet eine Übersicht der einsetzbaren Stadtmöblierungselemente wie Sitzbänken, Begrünungen oder Flächen für Außengastronomie. Der Leih-Service ist gratis und richtet sich an alle hessische Kommunen. |
Wie können die Möbel eingesetzt werden? |
Die Möbel können im öffentlichen Raum (im Rahmen der eigenen Baulast) angeordnet und platziert werden. Aufgrund des Eigengewichts werden die Möbel nicht im Belag verankert. |
Gibt es eine Mindest- oder Maximallaufzeit? |
Sie können wählen, ob Sie die Leihe für einen Zeitraum von 3 oder 6 Monaten wünschen. Für das Jahr 2023 bieten wir drei Zeitspannen an: von Mai bis Juli und von Juli bis Oktober. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich für eine sechsmonatige Leihe vom Mai bis Oktober zu entscheiden. Ab dem Jahr 2025 werden die Zeitspannen auf vier bzw. acht Monate verlängert. |
Wer kann die Möbel ausleihen? |
Die Stadtmöbel können nur an hessische Kommune verliehen werden. Der entsprechende Leihvertrag kann nur von der Kommune selbst abgeschlossen werden. |
Wie werden die teilnehmenden Kommunen ausgewählt? |
Die Auswahl der teilnehmenden Kommunen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum auf Basis der Bewerbung. |
Was ist im Angebot inkludiert? |
Die kostenfreie Bereitstellung des gesamten Möbelsets. Der Transport zum und vom Einsatzort sowie der Auf- und Abbau werden von CITY DECKS® übernommen. Die Bepflanzung und Bewässerung der Pflanzkästen ist Aufgabe der teilnehmenden Kommune. Eine Bepflanzung der Pflanzkästen ist während des Projektes verpflichtend. |
Kann ich das Mobiliar nach Ende der Laufzeit übernehmen? |
Die Übernahme des Sets ist leider nicht möglich. |
Mit welchen Lieferzeiten muss ich rechnen? |
Die exakten Liefertermine werden in Absprache mit der Servicestelle festgelegt. Bitte planen Sie nach Ihrer Bewerbung eine Vorlaufzeit von mindestens 20 Tagen ein. |
Wie viele Möbelsets stehen zur Verfügung? |
Derzeit sind drei Möbelsets verfügbar. Bis zum Jahr 2025 wird das Angebot auf fünf Sets erweitert. |
Welche Farben stehen zur Verfügung? |
Die Stadtmöbel werden in den Farben, wie im Katalog dargestellt, ausgeliefert. Eine individuelle Farbauswahl ist nicht möglich. |
Muss der gesamte Möbelsatz geliehen werden? |
Ja, der gesamte Möbelsatz mit allen Elementen muss ausgeliehen und aufgestellt werden. Der Verleih von weniger oder mehr Möbelstücken ist nicht möglich. |
Gibt es Empfehlungen zur Bepflanzung und Substratart für die Pflanzkästen? |
Bei Projektzusage erhalten Sie eine detailliertere Empfehlung zu Substratarten und Aufbau dieser. |
Haben die Pflanzkästen einen Wasserablauf? |
Ja, die Pflanzkästen haben Entwässerungslöcher, die ca. 5 cm über dem Boden sitzen. So können Sie bei Bedarf auch eine Anstaubewässerung vorsehen. |
Wo kann ich die Möbel aufstellen? |
Die Möbel können nur auf befestigtem Untergrund aufgestellt werden. Rasenflächen o.ä. sind leider nicht möglich. |
Die FAQ’s werden fortlaufend ergänzt.
Wer nimmt alles an diesem Projekt teil?
Teilnahmekommunen
Zeitraum Mai-Juli 2024 |
Stadt Rüsselsheim Stadt Immenhausen Gemeinde Sinn |
Zeitraum August-Oktober 2024 |
Stadt Reichelsheim (Wetterau) Stadt Königstein am Taunus Stadt Rodgau |