Kontrast
Mann auf Skateboard und Frau auf Tretroller unterwegs auf Fußweg

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Grünes Licht für E-Roller im Bundesrat

Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren.

Montag, 20. Mai 2019

Auch auf Initiative Hessens hat es an dem ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung mehrere Anpassungen gegeben.

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter-Nutzer gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Versicherungs- aber keine Helmpflicht

Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Hier die wichtigsten Zitate von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aus der Rede vor dem Bundesrat:


„Kurz vor der Europawahl sei mir der Hinweis erlaubt: Wer die Regelungswut und -tiefe der EU beklagt, kann an diesem Beispiel sehen, dass es nicht immer klug ist, 28 nationale Regelungen zu schaffen, wenn eine europäische Regelung ausreichen würde!“

„Für mich und viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der Verkehrsministerkonferenz war daher von Anfang an klar: Ja zur Zulassung von E-Scootern, nein zur Gehwegnutzung!“

„Der Verkehrsraum insbesondere in den Innenstädten lässt sich nicht vermehren. Deshalb muss der Gesetzgeber den Städten und Gemeinden mehr Spielraum einräumen, den Verkehrsraum neu aufzuteilen. Wir erleben seit Jahren einen Fahrradboom, nun kommt möglicherweise noch ein E-Scooterboom hinzu. Wenn diese beiden Entwicklungen als Infrastrukturangebot 80 cm breite Radwege vorfinden, wird das nicht gutgehen. Wir täten daher gut daran, eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg zu bringen, und ich bin hier gespannt auf die Vorschläge aus dem Hause von Bundesminister Scheuer.“

„Wie heißt es doch so schön in dem alten deutschen Sprichwort? „Was lange währt, wird endlich gut“. Für E-Scooter-Hersteller, deren Produkte teilweise eine miserable Haltbarkeit von nur drei Monaten aufweisen, müsste es zusätzlich noch heißen: „Was lange fährt, ist richtig gut!“ Ich möchte jedenfalls nicht, dass sich der Gesetzgeber demnächst unter dem Stichwort „Elektroschrott“ mit den E-Scootern befassen muss.“