Kontrast
Viele Radfahrende unterwegs auf Radschnellweg

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Land fördert interkommunale Zusammenarbeit 

Ab dem 01.01.2024 unterstützt das Land Hessen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Einstellung von Personal und bei Sachausgaben für die strategische Verkehrs- und Mobilitätsplanung mit 1,7 Mio. Euro pro Jahr. Das Förderprogramm ist als Teil des Klimaplans Hessen unter der Maßnahme „Klimafreundliche Verkehrswende“ und somit für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 geplant.

Nachhaltige integrierte Mobilitätspläne sind grundlegend für die strategische Mobilitätsplanung auf kommunaler und regionaler Ebene. Sie legen gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren langfristig und Verkehrsmittel-übergreifend eine Leitvision für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung fest, die daraus ableitend in Maßnahmenpakete oder weitere Pläne konkretisiert werden können. Die Pläne bauen auf den europäischen Leitlinien für nachhaltige urbane Mobilitätspläne („Sustainable Urban Mobility Plans“ oder SUMPs) auf.

„Eine besondere Stärke des Förderprogramms ist es, dass wir hier Personal- und Sachkosten für die Kommune kombinieren und das Personal durch das Schulungsangebot ganz explizit bei der Aufgabe begleitet und unterstützt wird“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Gefördert werden in der ersten Förderperiode Anträge zur Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätsplans.

Nach dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz werden strategische Mobilitätspläne im Gegenstromprinzip mit anderen Planungsträgerinnen und -trägern entwickelt, mit Nachbargemeinden abgestimmt, berücksichtigen überörtliche Planungen und beteiligen Straßenbaulastträger überörtlicher Verkehrsinfrastruktur. Sie werden auf Grundlage der in den europäischen SUMP-Leitlinien festgelegten Schritte aufgestellt, bauen auf bewährten Planungsansätzen auf und berücksichtigen in besonderem Maße Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien.

Personal- und Sachkosten förderbar

Gemeinden, Städte und Landkreise können dabei sowohl für die Einstellung von Personal als auch für die Sachausgaben von bis zu 60.000 Euro Mittel beantragen. Bei der Personalförderung wird sowohl die Neueinstellung von Personal gefördert als auch die Freistellung von bereits vorhandenem Personal von ihren Aufgaben, um einen Mobilitätsplan zu erstellen. In diesem Falle ist die Einstellung einer Vertretung dieser Person förderfähig.

Für die Erstellung des nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans wird eine Vollzeitstelle für einen Zeitraum von maximal 30 Monaten gefördert. Die Regelförderquote für die Förderung liegt bei 70 Prozent und hängt von der Finanzstärke der jeweiligen Kommunen ab.

Das Programm „Förderung von nachhaltigen integrierten Mobilitätsplänen“ wird durch ein Schulungsangebot des Fachzentrums „Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen – für Kreis und Kommune“ begleitet, das im Herbst des Jahres 2024 starten wird. Ziel des Schulungsprogramms ist es, dem gefördertem Personal während des Aufstellungsprozesses ganz konkret hilfreiche Unterstützung an die Hand zu geben.

Am 14. Februar 2024 wird das Fachzentrum Nachhaltige Mobilitätsplanung gemeinsam mit der Trägerin des Förderprogramms, der Hessen Agentur GmbH, eine Informationsveranstaltung zur Förderung anbieten. Die Veranstaltung wird als Teil der Vernetzungsveranstaltung zum Thema Mobilitätsplanung im HOLM stattfinden. Der Teil zur Förderrichtlinie soll auch als Stream verfügbar sein. Interessierte Kommunen können sich ab sofort anmelden.

(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 05.01.2024)