Kontrast
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität

Neufassung der Nahmobilitätsrichtlinie

Wiesbaden, 12. September 2022

Neu: Förderung von Fahrradzonen, grundhafter Erneuerung und Querungsstellen, Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums und Umgang mit Mehrausgaben

Am 12. September 2022 tritt die neu gefasste Nahmobilitätsrichtlinie des Landes Hessen in Kraft. Nach fünf Jahren Laufzeit war es an der Zeit die Richtlinie zu evaluieren und für die Laufzeit von nun sieben Jahren neu aufzustellen. Im Zuge dessen haben sich neben zahlreichen redaktionellen Änderungen und Anpassungen an die aktuelle Rechtslage auch inhaltliche Änderungen ergeben, mit denen die Förderung von Maßnahmen für die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad noch attraktiver wird.

Für die Praxis in den Kommunen sind vor allem folgende Änderungen von Interesse:

  • Neu eingeführt wurde die finanzielle Förderung von Fahrradzonen, von Zählstellen und Verkehrsversuchen im Zuge von Machbarkeitsstudien für Modellprojekte der Nahmobilität.
  • Durch die Neufassung wurde konkretisiert, dass eine grundhafte Erneuerung von Maßnahmen sowie die Errichtung von Querungshilfen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen förderfähig sind.
  • Zudem wurde der Umgang mit Mehrausgaben neu geregelt und die Zuwendungen pro Jahr für die Öffentlichkeitsarbeit verdoppelt.
  • Um die Abwicklung von besonders komplexen Projekten besser zu berücksichtigen wurde der maximale Bewilligungszeitraum um ein Jahr auf insgesamt fünf Jahre verlängert.

Den aktualisierten Richtlinientext sowie den entsprechend angepassten Durchführungserlass finden Sie auf unserer Website https://www.nahmobil-hessen.de/foerderung/foerdermittel-hessen/.

Auf der Website von Hessen Mobil können Sie den aktuellen Förderantrag direkt herunterladen.

Keine Änderungen sind am Antragsverfahren erfolgt. Die Förderberatung läuft weiterhin über die beiden Fachdezernate Verkehrsinfrastrukturförderung bei Hessen Mobil. Dort erhalten Sie alle Informationen zu Antragstellung (weitere Informationen zur Beratung finden Sie unter Förderung der Kommunen).

Die Förderberatung erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

  • Fachdezernat Verkehrsinfrastrukturförderung (FD VIF) Nord: 0561 7667-0 / VIFNord@mobil.hessen.de für die Landkreise Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und die Stadt Kassel
  • Fachdezernat Verkehrsinfrastrukturförderung (FD VIF) Süd: 06151 3306-0 / VIFSued@mobil.hessen.de für die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsberg, Wetterau und für die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihren Projekten!