Kontrast
Menschen überqueren bunten Zebrastreifen

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Planungshilfe Qualitätsstandards und Musterlösungen erweitert

Wiesbaden, 2. August 2022

In Hessen werden rund 30 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Damit alle sicher und komfortabel ans Ziel kommen, müssen Gehwege und Straßenüberquerungen barrierefrei gestaltet sein. Damit auch Menschen, die mit Kinderwagen unterwegs sind oder die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen, einfach und ohne unüberwindbare Hindernisse mobil sein können.

„Um die Planerinnen und Planer beim Ausbau einer barrierefreien Infrastruktur für den Fußverkehr zu unterstützen, erweitern wir die bewährten Qualitätsstandards und Musterlösungen“, kündigte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir die Erweiterung der bekannten Planungshilfe an. „Dabei werden praxisnahe Lösungsansätze für den Einsatz von taktilen, also tastbaren Elementen und Absenkungen für eine barrierefreie Straßenraumgestaltung vorgestellt, die sowohl für mobilitätseingeschränkte als auch für blinde und sehbehinderte Menschen den Weg von A nach B einfacher machen“, so der Minister.

„Die Erweiterung der Musterlösungen trägt dazu bei, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu erhöhen“, betonte Rika Esser, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen.

Die Ansprüche, die Personen mit unterschiedlichen Behinderungen an den öffentlichen Raum stellen, sind in vielerlei Hinsicht ähnlich, aber sie können auch im Widerspruch zu einander stehen. Dies gilt in besonderem Maße für die Oberflächen von Wegen. Viele Menschen wünschen eine möglichst ebene und strukturfreie Oberfläche ohne Kanten und Stufen, während blinde und sehbehinderte Menschen solche Strukturen und Kanten zur Orientierung benötigen.

Interessenkonflikt an der Bordsteinkante

Am deutlichsten zeigt sich dieser Interessenkonflikt an der Bordsteinkante. Die meisten Menschen hätten die Schwelle an einer Straßenüberquerung gern auf Fahrbahnniveau abgesenkt. Menschen, die zur Orientierung aufgrund einer Sehbehinderung den Langstock nutzen, benötigen jedoch unbedingt eine tastbare Kante, um die Grenze des Gehwegs zu erkennen.

Mit Hilfe von 16 Musterzeichnungen werden verschiedene Varianten zum Umgang mit diesen Widersprüchen aufgezeigt. Neben den Musterzeichnungen werden durch eine praxisnahe Beschreibung die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen erklärt sowie die verschiedenen Gestaltungselemente erläutert. Die Musterzeichnungen für den Fußverkehr sind parallel zu den bisherigen Musterlösungen anzuwenden und ergänzen diese in Bezug auf den Einsatz von taktilen Elementen.

„Mit uns reden und nicht über uns. Dieser Anspruch wurde bei diesem Projekt aktiv umgesetzt“, freute sich der Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen, Frank Schäfer. „Wir verbinden mit unserer Mitarbeit den Wunsch, dass die Lösungen möglichst wiedererkennbar in ganz Hessen eingesetzt werden, um blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung auch dann zu ermöglichen, wenn Sie nicht auf gewohnten Wegen unterwegs sind.“

Der neue Teil der Musterlösungen ist in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen und der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen und ihrem Team entstanden.

Die Lösungsansätze gelten für die von Hessen Mobil umgesetzten Projekte an Bundes- und Landesstraßen und unterstützen Kreise, Städte und Gemeinden dabei, eine hochwertige und inklusive Infrastruktur für den Fußverkehr vor Ort zu schaffen. Die neue Anlage stellt damit eine zentrale Ergänzung zu den bisherigen Musterlösungen dar und erleichtert die Planung vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie unter Qualitätsstandards und Musterlösungen Fußwege sowie nahmobil-hessen.de.

(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 02.08.2022)