Die zweite Auflage der Qualitätsstandards und Musterlösungen für den Radverkehr in Hessen ist veröffentlicht
Wiesbaden, 11. Januar 2021
Das Jahr 2021 startet mit Neuigkeiten von der Geschäftsstelle der AGNH. Die zweite Auflage der Qualitätsstandards und Musterlösungen für den Radverkehr in Hessen ist veröffentlicht.
Mit dieser Neuauflage werden erstmalig die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer an die Radinfrastruktur berücksichtigt. Die neuen Musterlösungen und Qualitätsstandards sind unter
https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahren/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ veröffentlicht.
Das letzte Jahr hat noch deutlicher gezeigt, dass Radfahren im Trend liegt und viele Menschen dazu gebracht, das Rad wieder zu nutzen. Die Infrastruktur für den Radverkehr ist der Entwicklung der letzten Jahrzehnte nicht gefolgt und wird dem Bedarf oft nicht gerecht. Gemeinsam mit Kreisen, Städten und Gemeinden will das Land Hessen eine Infrastruktur für den Radverkehr aufbauen, auf der Kinder oder Menschen mit wenig Erfahrung sicher sind und sich auch sicher fühlen. So gelten z.B. zukünftig für die Verbindung zur Schule höhere Anforderungen als für andere Verbindungen des Alltagsverkehrs. Die Einsatzbereiche für die unterschiedlichen Führungsformen, wie baulich getrennte Radwege oder Fahrradstraßen, werden somit an den unterschiedlichen Nutzergruppen ausgerichtet.
Die neuen Qualitätsstandards und Musterlösungen unterstützen Ihre Gemeinde oder Ihren Kreis, eine hochwertige Infrastruktur für den Radverkehr vor Ort zu schaffen. Darüber hinaus gelten sie für Projekte an Bundes- bzw. Landesstraßen, die Hessen Mobil umsetzt. Damit ist ein weiterer Schritt für mehr Radverkehr und eine sichere Infrastruktur in Hessen getan.
Neben der erstmaligen nutzungsorientierten Definition von Einsatzgrenzen für die unterschiedlichen Führungsformen wurden die Musterlösungen vor allem in den Bereichen erweitert, die besonders sicherheitsrelevant sind, d.h. vor allem dort, wo Straßen gequert werden müssen oder wenn Führungsformen wechseln, wie am Ende eines Radweges und Übergang auf einen Fahrradstreifen.
Außerdem werden Musterlösungen für die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung bereitgestellt und die bestehenden Musterlösungen der ersten Auflage aktualisiert sowie ergänzt. Die Musterlösungen bieten oft attraktive Möglichkeiten für den Radverkehr und können in vielen Fällen mit geringem Aufwand sicher umgesetzt werden.
Die Qualitätsstandards und Musterlösungen gelten sowohl im Rahmen der Förderung des Mobilitätsfördergesetzes als auch über die Nahmobilitätsrichtlinie sowie für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes mit einem Fördersatz von 80 Prozent im Jahr 2021. Auf der Homepage der AGNH finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für die Kommunen in Hessen: https://www.nahmobil-hessen.de/foerderung/.
Die gedruckte Version der zweiten Auflage Qualitätsstandards und Musterlösungen ist ab März 2021 über das Bestellformular erhältlich.