Kontrast
Rad wird angeschlossen mit Fahrrad-Faltschloss

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Einfach sicher abstellen – Radabstellanlagen

Wiesbaden, 03. Juni 2020

Am 28. Mai 2020 wurde die Fahrradabstellplatzverordnung für Hessen veröffentlicht. Sie tritt am 1. November 2020 in Kraft. Die Fahrradabstellplatzverordnung enthält konkrete Anforderungen an Fahrradabstellplätze für Fahrräder und die Zahl der notwendigen Abstellplätze für unterschiedliche Nutzungen. Erstmals werden dabei auch Aussagen zu Sonderfahrrädern getroffen.

Ob beim Einkaufen, am Arbeitsplatz oder Zuhause: Gute Abstellanlagen machen die Radnutzung attraktiver! Angepasst an die neue Verordnung hat die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) einen Leitfaden zur Planung von Radabstellanlagen veröffentlicht.

Der Leitfaden unterstützt Sie durch:

  • Übersichtliche Darstellung der wichtigsten Anforderungen an Fahrradabstellanlagen
  • Anleitung für die Auswahl von Radabstellanlagen und zusätzlichen Ausstattungselementen wie Beleuchtung oder Überdachung
  • Hinweise zur Bedarfsabschätzung
  • Unterstützung für eine einfache und praxisgerechte Umsetzung der Vorgaben der Fahrradabstellplatzverordnung und der Hessischen Bauordnung (HBO)
  • Informationen zu Abstellplätzen für Sonderfahrräder wie Lastenräder

Der Leitfaden richtet sich dabei besonders an:

  • Verantwortliche in Kommunen und der Landesverwaltung
  • Unternehmen
  • Bauherrschaften
  • alle Akteure, die unabhängig von den Verpflichtungen der Fahrradabstellplatzverordnung Abstellmöglichkeiten einrichten möchten.

Der Flyer gibt Ihnen einen ersten Überblick zu den Inhalten des Leitfadens. Den Leitfaden und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/radabstellanlagen/.