Kontrast
Fahrradhelm an Lenker

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Radschnellverbindung zwischen Wiesbaden und Mainz

Wiesbaden, 27. Dezember 2019

Mit rund 81.000 Euro unterstützt das Land Hessen die Landeshauptstadt Wiesbaden bei der Durchführung einer Machbarkeitsstudie von Radschnellverbindungen. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden mit. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf rund 165.000 Euro.

Eine vom Land 2018 durchgeführte landesweite Analyse zu Radschnellverbindungen sieht insbesondere zwischen Wiesbaden und Mainz ein sehr hohes Potenzial für den Alltagsradverkehr. Die Machbarkeitsstudie soll darauf aufbauen und den rund elf Kilometer langen Korridor zwischen dem Wiesbadener und dem Mainzer Hauptbahnhof für eine Radschnellverbindung genauer untersuchen.

Förderung nach Nahmobilität Richtlinie

Die Zuwendung erfolgt nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität, die seit August 2017 gilt. Nach dieser können neben investiven Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Fahrradverkehrs auch entsprechende Planungen und Konzepte und sogar Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Zuschüsse erhalten.

Mit rund 34.000 Euro unterstützt das Land Hessen die Stadt Wetter beim Ausbau des Fuß- und Radwegs zur Brücke über die Wetschaft. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden mit. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf rund 45.000 Euro.

Der erste Bauabschnitt, der Ausbau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Wetschaft, wurde bereits durch das Land Hessen gefördert. Im zweiten Bauabschnitt soll nun die Anbindung an die Brücke ausgebaut werden. Bis zur Kreuzung „Aueweg“ wird auf einer Länge von insgesamt 38 Metern der teilweise nur 1,3 Meter breite Weg durchgängig auf drei Meter erweitert. Damit wird die Sicherheit des stark genutzten Fuß- und Radwegs deutlich erhöht.

Die Bauarbeiten sollen im September beginnen und bis November abgeschlossen sein.

Die Zuwendung der Bau- und Planungskosten erfolgt nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität, die seit August 2017 gilt. Nach dieser können neben investiven Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Fahrradverkehrs auch entsprechende Planungen und Konzepte und sogar Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Zuschüsse erhalten.

(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 27.12.2019)