Kontrast

Info-Veranstaltung „Fahrradleasing für kommunale Tarifbeschäftigte“

Videoaufzeichnung von Freitag, 11. Juni 2021, 11:00–12:30 Uhr

Fahrradleasing ist seit vielen Jahren in der freien Wirtschaft etabliert und sehr erfolgreich. Im Herbst 2020 verständigten sich die Tarifpartner VKA, ver.di und dbb darauf, Fahrradleasing auch für kommunale Beschäftigte anzubieten. Allerdings gibt es bei der Umsetzung noch offene Fragen. Mit diesem Online-Seminar bieten die kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr Kommunen Informationen und einen Austausch an. Dabei wurden die Möglichkeiten des Fahrradleasings sowie aktuelle Regelungen bis zu Hinweisen zur konkreten Umsetzung aufgezeigt.

Hintergrund zum Fahrradleasing für Mitarbeitende in den Kommunen
Die Tarifvertragsparteien haben am 25. Oktober 2020 eine Einigung zum Thema Fahrradleasing in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung sieht im Teil C „Besondere Regelungen für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber unter anderem vor, dass Bestandteile des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzelvertraglich umgewandelt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Auf Grundlage einer Öffnungsklausel können einzelne kommunale Arbeitgeber über das Fahrradleasing lokal entscheiden.

Eine gemeinsame Veranstaltung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. www.wir-machen-radverkehr.de

Hier finden Sie die Präsentationen der Referentinnen und Referenten zum Download: