Kontrast

Förderprogramm „Radnetz Deutschland“

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Der Bund unterstützt die Kommunen in Hessen beim Ausbau des Radnetzes Deutschland. Das Radnetz Deutschland ist ein Netz der national bedeutsamen Radrouten: zu den Routen zählen die D-Routen, der Radweg Deutsche Einheit und der Iron Curtain Trail. Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs stehen bundesweit 45 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung für Maßnahmen, die bis 2028 fertiggestellt werden können. Darüber hinaus stehen bis zu 44 Mio. Euro für kurzfristig umzusetzende Projekte mit einer Laufzeit bis Ende 2024 zur Verfügung. Ansprechpartner für dieses Förderprogramm ist der Projektträger Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Der Bund finanziert mit dem Förderprogramm Lückenschlüsse, die Entwicklung gemeinsamer Streckenstandards und den Aufbau begleitender Infrastruktur von national bedeutsamen Radwegen.

Welche Strecken können in Hessen gefördert werden?

In Hessen sind folgende 760 Kilometer lange Streckenabschnitte Teil des Radnetz Deutschland:

  • D-Routen:
    D4 (Biedenkopf bis Heringen),
    D5 (Mainz-Kastel bis Mainflingen),
    D8 (Rheinradweg),
    D9 (Hann. Münden bis Sinntal),
  • Radweg Deutsche Einheit: Landesgrenze Rheinland-Pfalz über Cölbe bis zur Schleife Point Alpha und Landkreis Kassel,
  • Iron Curtain Trail: Neuseesen (Witzenhausen) – Oberrieden (Bad Sooden-Allendorf) – Stadt Bad Sooden-Allendorf – Heldra (Wanfried) – Herleshausen – Widdershausen (Heringen) – Leimbach (Heringen) – Philippsthal Gemeinde Eiterfeld – Point Alpha (Rasdorf) – Schlitzenhausen-Günthers (Tann) – Batten (Hilders)

Detaillierte Routenverläufe finden Sie hier: GeodatenRND – Bundesamt für Logistik und Mobilität

Gefördert werden u. a. infrastrukturelle Maßnahmen auf den Routen, die Digitalisierung des Radnetzes Deutschland sowie dessen Vermarktung. Folgende Eckpunkte sind vorgegeben:

  • Förderfähige Maßnahmen sind z. B.: die Zustandserfassung der vorhandenen Infrastruktur (erfolgt für die Oberfläche der hessischen Streckenabschnitte landeseinheitlich durch Hessen Mobil), Marketingmaßnahmen; Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit, der Ausbaubreite, der Sicherheit; Erforderliche Streckenverlegungen; Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und E-Mobilität sowie Fahrradabstellanlagen entlang des D-Routen-Netzes
  • Die Maßnahmen müssen den Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes Hessen entsprechen.
  • Förderquote: In der Regel werden 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Finanzschwache Kommunen können bei Vorliegen einer „Haushaltsnotlage“ eine Förderung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.

Wer ist förderberechtigt?

Baulastträger in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Eigenschaft, sowie alle, die Maßnahmen aus der Verwaltungsvereinbarung auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Anträge müssen elektronisch beim BALM eingereicht werden. Mit Einreichung des Antrags beim BALM (innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung) müssen die Antragstellenden das Vorhaben an das HMWVW per Mail rad@wirtschaft.hessen.de melden. Das Land Hessen muss das Vorhaben gegenüber dem BALM billigen.

Weitere Informationen finden Sie hier: