Kontrast

Förderprogramm „Radnetz Deutschland“

© HMWEVW – Corinna Spitzbarth

Der Bund unterstützt die Kommunen in Hessen beim Ausbau des Radnetzes Deutschland. Dieses ist ein Zusammenschluss aus national bedeutsamen Radwegen: den D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Dafür stehen bundesweit 45 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung für Maßnahmen, die bis 2023 fertiggestellt werden können. Der Bund finanziert damit Lückenschlüsse, die Entwicklung gemeinsamer Streckenstandards und den Aufbau begleitender Infrastruktur von national bedeutsamen Radwegen.

Welche Strecken können in Hessen gefördert werden?

In Hessen sind folgende 760 Kilometer lange Streckenabschnitte Teil des Radnetz Deutschland:

  • D-Routen: D4 (Biedenkopf bis Heringen),
    D5 (Mainz-Kastel bis Mainflingen),
    D8 (Rheinradweg),
    D9 (Hann. Münden bis Sinntal),
  • Radweg Deutsche Einheit: Landesgrenze Rheinland-Pfalz bis Cölbe und die Schleife Point Alpha),
  • Iron-Curtain-Trail: Neuseesen (Witzenhausen) – Oberrieden (Bad Sooden-Allendorf) Stadt Bad Sooden-Allendorf – Heldra (Wanfried) Herleshausen Widdershausen (Heringen) – Leimbach (Heringen) Philippsthal Gemeinde Eiterfeld – Point Alpha (Rasdorf) Schlitzenhausen-Günthers (Tann) – Batten (Hilders)

Gefördert werden u. a. infrastrukturelle Maßnahmen für die Deutschland-Routen, die Digitalisierung des Radnetzes Deutschland sowie dessen Vermarktung. Folgende Eckpunkte sind vorgegeben:

  • Förderfähige Maßnahmen sind z.B.: die Zustandserfassung der vorhandenen Infrastruktur (erfolgt für die Oberfläche der Verbindungen landeseinheitlich durch Hessen Mobil), Marketingmaßnahmen; Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit, der Ausbaubreite, der Sicherheit; Erforderliche Streckenverlegungen; Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und E-Mobilität sowie Fahrradabstellanlagen entlang des D-Routen-Netzes
  • Die Maßnahmen müssen den Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes Hessen entsprechen.
  • Achtung, aktualisierte Antragsfristen! Anträge für infrastrukturelle Maßnahmen müssen bis zum 02.08.2021 eingereicht werden und Anträge für Sonstige, nicht-infrastrukturelle Maßnahmen bis zum 31.05.2021. Soweit danach noch Fördermittel vorhanden sind, werden weitere Förderaufrufe auf der Internetseite des BAG veröffentlicht. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2023 gebaut und durch einen Schlussverwendungsnachweis abgeschlossen werden.
  • Anträge, die im Jahr 2021 beim Bund eingereicht werden, können mit bis zu 80 Prozent Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben rechnen und finanzschwache Kommunen mit bis zu 100 Prozent Förderung. Unter der Voraussetzung, dass noch Fördermittel verfügbar sind, liegen die Förderquoten bei 75 Prozent, bzw. 90 Prozent für finanzschwache Kommunen in den darauffolgenden Jahren.

Die Anträge müssen elektronisch beim BAG eingereicht werden. Mit Einreichung des Antrags beim BAG müssen die Antragstellenden das HMWEVW per Mail rad@wirtschaft.hessen.de über den Antrag in Kenntnis setzen. Erst mit Billigung des Projekts von Seiten des Landes wird das Projekt vom BAG weiterbearbeitet.

Wer ist förderberechtigt?

Baulastträger in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Eigenschaft, sowie alle, die Maßnahmen aus der Verwaltungsvereinbarung auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Die Beratung zum Förderprogramm und Abwicklung der Förderanträge erfolgt über das Bundesamt für Güterverkehr.



Weitere Informationen finden Sie unter: