Kontrast

Förderprogramm „Radnetz Deutschland“

© HMWEVW – Corinna Spitzbarth

Der Bund unterstützt die Kommunen in Hessen beim Ausbau des Radnetzes Deutschland. Dieses ist ein Zusammenschluss aus national bedeutsamen Radwegen: den D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs stehen bundesweit 45 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung für Maßnahmen, die bis 2028 fertiggestellt werden können. Darüber hinaus stehen bis zu 44 Mio. Euro für kurzfristig umzusetzende Projekte mit einer Laufzeit bis Ende 2024 zur Verfügung. Ansprechpartner für dieses Förderprogramm ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Der Bund finanziert mit dem Förderprogramm Lückenschlüsse, die Entwicklung gemeinsamer Streckenstandards und den Aufbau begleitender Infrastruktur von national bedeutsamen Radwegen.

Welche Strecken können in Hessen gefördert werden?

In Hessen sind folgende 760 Kilometer lange Streckenabschnitte Teil des Radnetz Deutschland:

  • D-Routen: D4 (Biedenkopf bis Heringen),
    D5 (Mainz-Kastel bis Mainflingen),
    D8 (Rheinradweg),
    D9 (Hann. Münden bis Sinntal),
  • Radweg Deutsche Einheit: Landesgrenze Rheinland-Pfalz bis Cölbe und die Schleife Point Alpha),
  • Iron-Curtain-Trail: Neuseesen (Witzenhausen) – Oberrieden (Bad Sooden-Allendorf) Stadt Bad Sooden-Allendorf – Heldra (Wanfried) Herleshausen Widdershausen (Heringen) – Leimbach (Heringen) Philippsthal Gemeinde Eiterfeld – Point Alpha (Rasdorf) Schlitzenhausen-Günthers (Tann) – Batten (Hilders)

Gefördert werden u. a. infrastrukturelle Maßnahmen für die Deutschland-Routen, die Digitalisierung des Radnetzes Deutschland sowie dessen Vermarktung. Folgende Eckpunkte sind vorgegeben:

  • Förderfähige Maßnahmen sind z.B.: die Zustandserfassung der vorhandenen Infrastruktur (erfolgt für die Oberfläche der Verbindungen landeseinheitlich durch Hessen Mobil), Marketingmaßnahmen; Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit, der Ausbaubreite, der Sicherheit; Erforderliche Streckenverlegungen; Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und E-Mobilität sowie Fahrradabstellanlagen entlang des D-Routen-Netzes
  • Die Maßnahmen müssen den Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes Hessen entsprechen.
  • Antragsfristen: Alle Anträge sind bis zum 31. August 2023 beim BALM einzureichen. Die Antragsbewertung und -bewilligung erfolgt nach Ende dieser Frist. Anders sieht es bei kurzfristig umzusetzenden Projekten bis Ende 2024 aus. Hier erfolgt die Antragsbewertung und -bewilligung nach Antragseingang.
  • Die Förderquote: die Förderquoten liegen bei 75 Prozent und für Maßnahmen von finanzschwachen Kommunen bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwach gelten Kommunen in einer „Haushaltsnotlage“.

Die Anträge müssen elektronisch beim BALM eingereicht werden. Mit Einreichung des Antrags beim BALM müssen die Antragstellenden das HMWEVW per Mail rad@wirtschaft.hessen.de über den Antrag in Kenntnis setzen. Die Bestätigung durch das Land Hessen ist innerhalb von 14 Tagen beim BALM nachzureichen

Wer ist förderberechtigt?

Baulastträger in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Eigenschaft, sowie alle, die Maßnahmen aus der Verwaltungsvereinbarung auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Die Beratung zum Förderprogramm und Abwicklung der Förderanträge erfolgt über das Bundesamt für Logistik und Mobilität.



Weitere Informationen finden Sie unter: