© HMWVW – Corinna Spitzbarth
Planung und Ausbau eines Radwegs zwischen Petersberg und Fulda
Wiesbaden, 24. November 2025
Mit 564.700Euro unterstützt der Bund die Gemeinde Petersberg bei Planung und Ausbau eines Radweges im Landkreis Fulda. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori in Wiesbaden mit. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf rund 1.540.000 Euro.
Der Radweg verläuft zwischen den Petersberger Ortsteilen Götzenhof und Steinau auf einer Gesamtlänge von rund 725 Metern. Die Verbindung soll den Alltags- und Schülerverkehr stärken und eine sichere, komfortable Anbindung zwischen den Ortsteilen schaffen. Die Strecke zählt zu den Radhauptverbindungen innerhalb der Gemeinde Petersberg und wird durchgängig auf bis zu 3,50 Meter Breite für den Zweirichtungsverkehr ausgebaut.
Außerdem wird der Gehweg auf dem Abschnitt verbreitert. .
Somit wird eine weitere Maßnahme aus dem Radwegekonzept des Landkreises Fulda umgesetzt, dessen Erstellung ebenfalls durch das Land Hessen gefördert wurde.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ vom Bund gefördert, durch das im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt werden. In Hessen berät Hessen Mobil Kreise, Städte und Gemeinden bei der Förderung und verwaltet die Mittel des Bundes.
Die Bundesmittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden vom Bund als Finanzhilfen an die Länder bereitgestellt. Das Land Hessen ist für die gesamte Abwicklung, den Zuwendungsprozess (Antragstellung der Kommunen, Prüfung, Bewilligung und Auszahlungen an die Kommunen) verantwortlich. Somit ist diese Bundesförderung eine Förderung, die ohne das Land Hessen nicht bei den Kommunen ankommen würde und eine wichtige Kooperation zwischen dem Bund und dem Land Hessen.
Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2026 beginnen und Ende 2026 abgeschlossen sein.
(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 24.11.2025)

