Kontrast
Fußgänger auf Fußweg

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Nahmobilitäts-Check und Konzepte für den Fuß- und Radverkehr in Jesberg, Guxhagen und Waldeck

Wiesbaden, 2. November 2022

Um den Fuß- und Radverkehr attraktiver zu machen, sind durchgängige Netze notwendig. Jesberg, Guxhagen und die Stadt Waldeck erstellen deshalb übergreifende Konzepte für ihre Gemeinden. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden mit.

Mit einer Zuwendung in Höhe von 19.200 Euro unterstützt das Land Hessen die Gemeinde Jesberg bei der Durchführung eines Nahmobilitäts-Checks. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf 24.000 Euro. Es werden die Wegeverbindungen des Fuß- und Radverkehrs in allen fünf Ortsteilen miteinbezogen und die Anbindungen an benachbarte Kommunen untersucht.

Der Nahmobilitäts-Check ist ein vom Land zertifiziertes Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs. In Workshops mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie Mitarbeitenden der Fachverwaltungen wird die bestehende Situation aufgenommen und Verbesserungen entwickelt. Für die anschließende Bearbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, das alle Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.

Mit 18.000 Euro unterstützt das Land Hessen zudem die Gemeinde Guxhagen bei der Erstellung eines Nahmobilitätskonzepts. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf 30.000 Euro. Mit dem Zuschuss soll die Nahmobilität zu Fuß sowie die Führung des Radverkehrs auf mögliche Verbesserungen untersucht werden. Ziel des Projekts sind sicherere Fuß- und Radverbindungen.

Auch die Stadt Waldeck erstellt ein Fuß- und Radverkehrskonzept, welches das Land mit 56.000 Euro fördert. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf 75.000 Euro. Die Stadt Waldeck möchte u.a. die Radverkehrsverbindungen zwischen den Stadtteilen sicherer machen und die Anbindung an Bus und Bahn untersuchen.

(Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 02.11.2022)