Werbemittel (neu)
Nahmobilität zum Mitnehmen

Mit praktischen Give-aways machen Zufußgehen und Radfahren noch mehr Spaß. Ihre Vorteile bei der Bestellung über die AGNH:
- Die AGNH übernimmt die Bestellung und Abwicklung.
- Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Förderung der Nahmobilität können Kommunen eine finanzielle Förderung von bis zu 70 % für ihre Give-away-Bestellung erhalten.
- Die Werbemittel können teils mit Ihrem Kommunenlogo oder -namen individualisiert werden.
Sortiment
Werbemittel bestellen – Schritt für Schritt
Da die Produktion der Give-aways je nach Produkt einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir, den Bestellprozess 3 Monate vor dem Datum, zu dem Sie die Werbemittel benötigen, anzustoßen.
Die AGNH-Servicestelle (service@nahmobil-hessen.de) unterstützt Sie bei der Bestellung.

Schritt 1
Füllen Sie das Bestellformular für die Give-aways entsprechend aus.
Schritt 2
Senden Sie das Bestellformular an service@nahmobil-hessen.de. Sie erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Bestätigung über die Anfrage sowie das notwendige Formular des Antrags auf Gewährung einer Zuwendung Förderprogramm Nahmobilität – nur „Give-aways“.


Schritt 3
Füllen Sie den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Förderprogramm Nahmobilität – nur „Give-aways“ aus. Machen Sie an den notwendigen Stellen im Antrag entsprechende Angaben. Geben Sie unter 2.3 und 2.4 die entsprechenden Ausgaben an.
Schritt 4
Förderantrag für Nahmobilität Give-aways sowie die Bestätigung der angefragten Bestellung postalisch an das für Sie zuständige Fachdezernat Verkehrsinfrastrukturförderung von Hessen Mobil. Kontaktdaten finden Sie unter www.mobil.hessen.de/nahmobilitaet.


Schritt 5
Sie erhalten im Regelfall innerhalb von 6-8 Wochen durch Hessen Mobil einen Bewilligungsbescheid über die Höhe der maximalen Zuwendung.
Schritt 6
Senden Sie eine Kopie/Scan des Bewilligungsbescheids sowie die Bestätigung über die Anfrage (Schritt 2) an service@nahmobil-hessen.de. Dies löst die Bestellung der Give-aways aus.


Schritt 7
Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail.
Schritt 8
Sie erhalten die Give-aways per Paketdienst, sowie eine Rechnung über die Bestellung.


Schritt 9
Bezahlen Sie die Rechnung.
Schritt 10
Mit dem Verwendungsnachweis ist die Rechnung und ein Zahlungsnachweis bei dem für Sie zuständigen Fachdezernat Verkehrsinfrastrukturförderung von Hessen Mobil vorzulegen.


Schritt 11
Hessen Mobil überweist die im Bewilligungsbescheid ausgewiesene Zuwendung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Hinweise zur Förderung
Das Land Hessen unterstützt Gemeinden, Städte und Landkreise finanziell bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Nahmobilität mit bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
• Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, ist es zwingend notwendig, dass Sie den korrekten Bestellablauf einhalten. Bestellungen, die eigenständig durchgeführt werden oder vom Verfahrensablauf abweichen, sind nicht förderfähig.
• Es können nur die genannten Produkte bestellt werden.
• Die Bagatellgrenze zur Förderung beträgt 2.000 €.
• Der Gesamtbestellwert der Werbemittel darf 7.499 € nicht überschreiten. Alle Auftragswerte gelten ohne Umsatzsteuer.
• Kommunen können pro Haushaltsjahr nur eine Bewilligung zur Förderung von Give-aways im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erhalten.










