Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) – Nahmobile Stadtrallye Waldeck-Frankenberg

Veranstalter der Stadtrallye ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg („Veranstalter“). Die Durchführung wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) unterstützt. Die AGNH ist nicht Ausrichter und nicht Vertragspartner der Teilnehmenden.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ohne Altersbeschränkung. Minderjährige nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Mitarbeitende des Landkreis Waldeck-Frankenberg sind von einer Preisvergabe ausgeschlossen.

Die Rallye findet am 04. Juni 2026 statt. Einsendungen sind noch 3 Tage nach Ende möglich, danach werden sie nicht mehr berücksichtigt

  • Pro Person (eindeutig identifizierbar über den Namen) kann jeweils je Route nur einmal ein Lösungswort eingereicht werden.
  • Die Einreichung kann entweder über den QR-Code digital erfolgen oder durch Einwurf der zur Verfügung gestellten Postkarte am Aktionsflyer.
  • Unvollständige, unleserliche oder manipulierte Einsendungen werden nicht gewertet.

Gewinnerinnen und Gewinner werden unter allen korrekten Einsendungen per Losverfahren ermittelt. Gewinnbenachrichtigungen erfolgen per E-Mail-Benachrichtigung. Melden sich Gewinnerinnen und Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen zurück, verfällt der Anspruch.

Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese AGB, bei Manipulationsversuchen oder bei der Nutzung unlauterer Hilfsmittel von der Teilnahme auszuschließen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach‑, Personen‑ oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für technische Störungen, höhere Gewalt oder Ausfälle von Plattformen ist ausgeschlossen.

Es gelten die Datenschutzhinweise.  Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Verlosung und zur Kontaktaufnahme im Falle eines Gewinns verwendet.

Der Veranstalter behält sich vor, die Rallye aus wichtigem Grund (z. B. Sicherheitsgründe, höhere Gewalt, behördliche Auflagen) anzupassen, zu unterbrechen oder zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.