Kontrast
Radfahrer auf dem Campus

© HMWVW – Corinna Spitzbarth

Neue Struktur bei Hessen Mobil ab 2021

Wiesbaden, 17. Dezember 2020

Zum Jahreswechsel geht die Zuständigkeit für Autobahnaufgaben von den Ländern auf den Bund über. Hessen Mobil wird sich daher ab dem 1. Januar 2021 inhaltlich und organisatorisch neu aufstellen. Die Neustrukturierung ist mit der Zielsetzung verbunden, dass Hessen Mobil die Verkehrswende in Hessen noch stärker unterstützt.

Neue Aufgaben und neue Abteilung

Ab 2021 werden die Abteilungen „Planung und Bau“ sowie „Betrieb und Verkehr“ mit Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung die „klassischen“ Aufgaben der Straßen- und Verkehrsverwaltung übernehmen. Dies schließt die Maßnahmen der Sanierungsoffensive an Landesstraßen und den Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen mit ein.

Eine neue Abteilung „Mobilität und Radverkehr“ wird einen weiteren Schwerpunkt bei den Aufgaben und in der Struktur bei Hessen Mobil setzen. Aufbauend auf den verkehrspolitischen Zielen der hessischen Landesregierung, liegt dort der Fokus auf ÖPNV, Radverkehr, Nahmobilität und Verkehrssicherheitskonzepten sowie der finanziellen Förderung von Maßnahmen der Kommunen.

Die Ansprechpartner für alle Aufgaben rund um den Straßenbau einschließlich der Radwege an Bundes- und Landesstraßen verbleiben wie bisher in den Regionen, deshalb bleiben alle regionalen Standorte erhalten. Informationen zu den neuen Aufgaben von Hessen Mobil und den Kontaktdaten für Ihre Region finden Sie im Hessen Mobil Flyer.

Ansprechpartner für Fördermaßnahmen der Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad

Für Fördermaßnahmen im Bereich der Nahmobilität haben Sie einen Ansprechpartner für alle Förderprogramme: das jeweils zuständige Fachdezernat Verkehrsinfrastrukturförderung Nord oder Süd (FD VIF). Die Fachdezernate beraten Kommunen in den jeweils folgenden Kreisen.

Wichtig: Im Bereich der Förderung ändern sich in Mittelhessen auch die räumlichen Zuständigkeiten. Die neue Verteilung ist im Flyer Förderung für Kommunen dargestellt.

FD VIF Nord
Tel.: 0561 7667 – 0
VIFNord@mobil.hessen.de

Kreise Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Lahn-Dill,
Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder,
Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und in der Stadt
Kassel

FD VIF Süd
Tel.: 06151 3306 – 0
VIFSued@mobil.hessen.de

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus,
Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-
Taunus, Vogelsberg, Wetterau und in den Städten
Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden

Informationen zur finanziellen Förderung für Kommunen bei der Nahmobilität und Ihre Ansprechpartner finden Sie im Flyer Förderung für Kommunen und im Überblick zu den Fördermitteln .